Umgangsberatung

In der Umgangsberatung erhalten Eltern Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, wie ihr/e Kind/er nach einer Trennung einen geregelten und verlässlichen Kontakt mit beiden Elternteilen haben können.

Die Vereinbarung einer Umgangsvereinbarung ist nicht ohne Berücksichtigung des Willens des/der Kinder zu treffen. Entsprechend ist die Willenslage eines jeden Kindes entsprechend seines Alters und seiner Ausdrucksmöglichkeiten gemeinsam zu erarbeiten. In der Regel erleben Kinder die Begleitumstände und Folgen der Trennung ihrer Eltern als anstrengend und belastend. Nicht selten wünschen sie sich die Wiedervereinigung ihrer Eltern, auch wenn sie Streitigkeiten zwischen ihnen bezeugt haben. Für ein (jedes) Kind erhalten elterliche Aussagen zur Trennung eine immense Bedeutung, die ihre eigenen Schuldgefühle zu ermäßigen hilft.

Die Umgangsberatung weist Eltern auf etwaige Loyalitätsfallen für ihre Kinder hin, ordnet und systematisiert elterliche Verantwortungsbereiche und hält in einer schriftlichen Vereinbarung eine gangbare Umgangsregelung mit ihnen fest. Ebenfalls bezieht sich die Beratung auf eine Wiederanbahnung von Umgängen nach längeren Kontaktpausen eines getrennt lebenden Elternteils zu seinen/m Kind/ern.