Trennungs-/Umgangsberatung (TUB) (§27 Abs.3 SGB VIII)
Paare, die Eltern werden, stehen vor der Herausforderung, die Bedürfnisbefriedigung ihrer Kinder zu koordinieren. Eltern, die ihre Paarbeziehung mehr oder weniger strittig lösen und sich räumlich trennen, bleiben gefordert, sich zur Sicherung des Kindeswohls zu verständigen. Je nach Trennungsgeschichte und Eskalationsstufe laufen (strittig getrennte) Elternteile Gefahr, sich ihren Blick auf das Kindeswohl durch kämpferische Auseinandersetzungen über unerledigte Paarkonflikte zeitweilig zu verstellen. TUB zielt auf eine emotionale Entflechtung der (ggf. wieder gebundenen) Expartner, um eine wechselseitige Problemwahrnehmung elterlicher Verantwortung und kindlicher Interessen wieder zu ermöglichen. Die Fachkräfte ergreifen hierbei Partei für die Position des Kindes, das sich in der Regel emotional zu beiden Elternteilen hingezogen fühlt. Deren Streitigkeiten erschweren ihm einen unbelasteten Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil. Der Beratungsprozess setzt voraus, dass juristische Auseinandersetzungen der Eltern für den Zeitraum seiner Dauer ruhen. Ziel der Intervention ist es, destruktive Kommunikationsmuster der Eltern zu markieren, hinterfragen und aufzulösen, um sie hinsichtlich notwendiger Umgangsabsprachen beweglicher zu machen. Die Beratung schließt mit einem Bericht und einer fachlichen Empfehlung ab.